Schulprogramm

Schulprogramm

Vorwort

Die Stauffenbergschule ist - als berufliche Schule - mit ständigem Wandel konfrontiert. Die Arbeitswelt wandelt sich und mit ihr die Berufe. Die Stauffenbergschule möchte neben der Weiterentwicklung der individuellen Handlungskompetenzen und beruflichen Einstiegsqualifikationen unserer Schülerinnen und Schüler den Wandel mit den Möglichkeiten einer beruflichen Schule aktiv und differenziert mitgestalten.

Wir sehen Schule im Kontext von politischen Entscheidungen, Vorgaben der Kultusverwaltung, wirtschaftlicher Entwicklungen und gesellschaftlichen Trends. So wachsen die Lernenden in einer multikulturellen und zunehmend globalen und medialen Lebenswelt auf, die unterschiedliche Lebensentwürfe möglich macht. Wir sehen, dass die Vielzahl der Optionen zum Teil Verunsicherung hervorruft und dass wachsende persönliche und fachliche Erwartungen der Berufswelt auch Überforderung bedeuten können. Von den Lehrenden wird die Erfüllung einer großen Zahl von fachlichen und gesellschaftlichen Aufträgen erwartet. Die Orientierung unter diesen Grundvoraussetzungen wird für die Lernenden und Lehrenden zur Herausforderung.

Als Berufsschule setzen wir uns konstruktiv mit den Rahmenbedingungen und den begrenzten Einflussmöglichkeiten auseinander. Dies möchten wir durch unser gemeinsam entwickeltes Schul- und Aktionsprogramm, in dessen Zentrum die Lernenden stehen, verdeutlichen.

Das Schulprogramm soll Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen, Betriebe und die interessierte Öffentlichkeit über die zehn Ausbildungsberufe,  über die aktuell drei Vollzeitschulformen sowie über das breite Spektrum der berufsübergreifenden Bereiche informieren.

Das Schulprogramm wurde in den Fach- und Bereichskonferenzen erarbeitet und verabschiedet. Dabei wurden auch Anregungen von Schülerinnen und Schülern sowie von Betrieben berücksichtigt. Die genannten Vorhaben und Ziele werden in regelmäßigen Abständen diskutiert und gegebenenfalls überarbeitet.  

Das Schulprogramm wurde in der Gesamtkonferenzen am 15. Juni 2016 beschlossen.